Sie werden als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen
1. Interessante Immobilie gefunden
Sie haben eine Immobilie gefunden die interessant ist? Sehr gut, nehmen Sie das Expose und sonstige Informationen zum Beratungsgespräch mit. Sollte die Nachfrage nach der Immobilie groß sein, zögern Sie nicht uns für einen kurzfristigen Termin (auch abends oder am Wochenende) zu kontaktieren.
2. Beratung bei Kapor Baufinanzierung
Im Beratungsgespräch beraten wir Sie unverbindlich und kostenfrei. Im Beratungstermin wird die Machbarkeit des Finanzierungsvorhabens sowie die gewünschten Modalitäten besprochen. Dabei gehen wir auf Ihre Wünsche ein und berücksichtigen Ihre Präferenzen bzgl. monatlicher Rate, Zinsbindung, Eigenkapitaleinsatz usw.
3. Darlehensvertrag
Nachdem die optimale Finanzierung nach Ihren Wünschen gefunden wurde, prüft die Bank abschließend Ihre Unterlagen und sendet nach Bearbeitung (Bearbeitungsdauer der Banken sind unterschiedlich – gerne teilen wir Ihnen diese im Beratungsgespräch mit) Ihnen den Darlehensvertrag zu.
4. Beurkundung beim Notar
Im Termin beim Notar wir der Kaufvertrag beurkundet. Zusätzlich wird die Grundschuldeintragung beurkundet (Sicherheit für die Bank). Nach der Beurkundung prüft der Notar ob alle Voraussetzungen vorliegen damit Sie das Geld an den Verkäufer überweisen können.
5. Fälligkeitsmitteilung des Notars
Wenn alle vom Notar geprüften Voraussetzungen erfüllt sind, schickt Ihnen der Notar die sogenannte Fälligkeitsmitteilung. Nun haben Sie noch 14 Tage Zeit um dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen.
6. Überweisung des Kaufpreises
Nun können Sie die Bank auffordern den Darlehensbetrag an den Verkäufer zu überweisen. Hierfür stellt die Bank einen Auszahlungsauftrag zur Verfügung. Das Eigenkapital überweisen Sie entweder direkt an den Verkäufer oder an die Bank, die dann den kompletten Betrag an den Verkäufer überweist.
7. Übergang Nutzen und Lasten
Nachdem Sie bzw. die Bank das Geld an den Verkäufer überwiesen haben, bestätigt dieser beim Notar den Empfang. Nach Empfang des Geldes gehen auch die Nutzen und Lasten auf Sie über. Sie vereinbaren mit dem Verkäufer nur noch einen Termin um die Zählerstände abzulesen. Sollte die Immobilie vermietet sein, haben Sie ab dem Übergang der Nutzen und Lasten Anspruch auf die Mietzahlungen des Mieters.
8. Neuer Eigentümer wird in das Grundbuch eingetragen
Nachdem das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung erledigt hat, bekommen Sie noch einen Auszug aus dem Grundbuch mit den neuen Eigentumsverhältnissen. Somit sind Sie nun auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Glückwunsch!!!
Sie haben Fragen zu einem oder mehreren Prozessschritten?